Die Entgelte für unsere Tagespflege-Leistungen richten sich nach den gesetzlich festgelegten Pflegesätzen, die wir mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern vereinbart haben. Grundlage sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB
XI), des Altenpflegegesetzes (AltPflG) und des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG).
Unsere Preise sind transparent, nachvollziehbar und rechtlich geregelt.
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung monatlich einen festen Zuschuss zur
Tagespflege.
Wichtig: Diese Leistungen können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden – ohne Anrechnung auf das ambulante Pflegebudget.
Sofern die Pflegekasse oder ein Sozialhilfeträger bestimmte Leistungen nicht abdeckt, tragen Tagespflegegäste bzw. deren Angehörige folgende Kosten:
Anteilige Pflegekosten, falls der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht
Unterkunft und Verpflegung, z. B. für Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Getränke
Investitionskosten, sofern keine öffentliche Förderung erfolgt
Zusätzliche Leistungen, z. B. besondere Betreuungsangebote, Ausflüge oder individuelle Wunschleistungen
Für privat Pflegeversicherte, die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XI eine Kostenerstattung statt Sachleistung erhalten, stellen wir eine direkte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Diese kann zur Erstattung bei der jeweiligen privaten Pflegeversicherung eingereicht werden.
Sie möchten mehr über Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse erfahren?
Wir beraten Sie gern persönlich und unterstützen Sie bei Anträgen und der Abstimmung mit den Kostenträgern.
Geschäftsstelle
Hagenstr. 10
38486 Klötze
Tel: 03909 472533
Fax: 03909 472537
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www.sca-altmark.de
Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt seit 1991.
Mitglied der PARITÄTISCHEN Qualitätsgemeinschaftpflege seit 2004.