TAGESPFLEGE | FINANZIERUNG


Die Entgelte für unsere Tagespflege-Leistungen richten sich nach den gesetzlich festgelegten Pflegesätzen, die wir mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern vereinbart haben. Grundlage sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI), des Altenpflegegesetzes (AltPflG) und des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).
Unsere Preise sind transparent, nachvollziehbar und rechtlich geregelt.


Was übernehmen Pflegekassen?

Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung monatlich einen festen Zuschuss zur Tagespflege.
Wichtig: Diese Leistungen können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden – ohne Anrechnung auf das ambulante Pflegebudget.


Welche Kosten tragen Tagespflegegäste selbst?

Sofern die Pflegekasse oder ein Sozialhilfeträger bestimmte Leistungen nicht abdeckt, tragen Tagespflegegäste bzw. deren Angehörige folgende Kosten:

  • Anteilige Pflegekosten, falls der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht

  • Unterkunft und Verpflegung, z. B. für Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Getränke

  • Investitionskosten, sofern keine öffentliche Förderung erfolgt

  • Zusätzliche Leistungen, z. B. besondere Betreuungsangebote, Ausflüge oder individuelle Wunschleistungen


Private Pflegeversicherung

Für privat Pflegeversicherte, die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XI eine Kostenerstattung statt Sachleistung erhalten, stellen wir eine direkte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Diese kann zur Erstattung bei der jeweiligen privaten Pflegeversicherung eingereicht werden.


 

Sie möchten mehr über Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse erfahren?
Wir beraten Sie gern persönlich und unterstützen Sie bei Anträgen und der Abstimmung mit den Kostenträgern.