Die Entgelte für unsere Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den vereinbarten
Pflegesätzen, die wir mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI), dem AltPflG sowie dem BSHG abgeschlossen
haben.
Die Preise gelten einheitlich für alle Bewohner:innen und beruhen auf nachvollziehbaren und rechtlich geregelten Grundlagen.
Die Bewohner:innen übernehmen folgende Kosten, sofern sie nicht durch Pflegekasse oder Sozialhilfeträger abgedeckt werden:
Unterkunft und Verpflegung
Ausbildungskosten
Investitionskosten, soweit keine öffentliche Förderung erfolgt
Pflegekosten, soweit die Pflegeversicherung nicht voll übernimmt
Individuell vereinbarte Zusatzleistungen
Bei privat Pflegeversicherten, die eine Kostenerstattung statt Sachleistungen erhalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XI), wird das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen direkt in Rechnung gestellt.
Sie haben Fragen zu den Kosten oder zur Finanzierung?
Unser Team berät Sie gern persönlich und unterstützt Sie auch bei der Klärung mit Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern.
Geschäftsstelle
Hagenstr. 10
38486 Klötze
Tel: 03909 472533
Fax: 03909 472537
info@sca-altmark.de
www.sca-altmark.de
Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt seit 1991.
Mitglied der PARITÄTISCHEN Qualitätsgemeinschaftpflege seit 2004.