STATIONÄRE PFLEGE | FINANZIERUNG


Kosten

Die Entgelte für unsere Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den vereinbarten Pflegesätzen, die wir mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI), dem AltPflG sowie dem BSHG abgeschlossen haben.
Die Preise gelten einheitlich für alle Bewohner:innen und beruhen auf nachvollziehbaren und rechtlich geregelten Grundlagen.

 

Welche Kosten tragen die Bewohner:innen?

Die Bewohner:innen übernehmen folgende Kosten, sofern sie nicht durch Pflegekasse oder Sozialhilfeträger abgedeckt werden:

  • Unterkunft und Verpflegung

  • Ausbildungskosten

  • Investitionskosten, soweit keine öffentliche Förderung erfolgt

  • Pflegekosten, soweit die Pflegeversicherung nicht voll übernimmt

  • Individuell vereinbarte Zusatzleistungen

Private Pflegeversicherung

Bei privat Pflegeversicherten, die eine Kostenerstattung statt Sachleistungen erhalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XI), wird das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen direkt in Rechnung gestellt.


Sie haben Fragen zu den Kosten oder zur Finanzierung?

Unser Team berät Sie gern persönlich und unterstützt Sie auch bei der Klärung mit Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern.