Ambulante PFLEGE | FINANZIERUNG


Kosten

Die Kosten für unsere ambulanten Pflegeleistungen richten sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungssätzen, die wir mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI), dem Altenpflegegesetz (AltPflG) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vertraglich vereinbart haben.

Unsere Leistungen werden transparent und nachvollziehbar abgerechnet – auf Basis rechtlich verbindlicher Rahmenbedingungen.


Was zahlen Pflegebedürftige selbst?

Pflegebedürftige übernehmen jene Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger übernommen werden, darunter:

  • Anteilige Pflegekosten, sofern die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen (z. B. bei erhöhtem Pflegebedarf oder zusätzlichen Wunschleistungen)

  • Individuelle Zusatzleistungen, wie z. B. zusätzliche Betreuungszeiten, haushaltsnahe Dienste über das Pflegegradbudget hinaus oder persönliche Begleitdienste

  • Investitionskosten, etwa für technische Hilfsmittel oder infrastrukturelle Aufwendungen, sofern keine öffentliche Förderung vorliegt


Für privat Pflegeversicherte

Privatversicherte, die anstelle von Sachleistungen eine Kostenerstattung nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XI erhalten, erhalten von uns eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese kann zur Erstattung bei der jeweiligen privaten Pflegeversicherung eingereicht werden.


Sie haben Fragen zu Leistungen, Eigenanteilen oder möglichen Unterstützungsleistungen?
Wir beraten Sie gern persönlich und helfen bei der Klärung mit Pflegekassen oder Kostenträgern.